08.04.2009

Änderungen beim Elterngeld

Änderungen beim Elterngeld

Am 24. 1. 2009 trat das angepasste Bundeselterngesetz und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft. Die Gesetzesänderungen sehen beispielsweise vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann. Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig sind oder während der Schulzeit bzw. Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine "Großelternzeit" beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

Weiterhin gilt nun eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen. Bislang erfüllten berufstätige Mütter diese Bedingung oft schon durch den Mutterschutz, so dass es den Vätern freistand, beispielsweise nur einen Monat in Elternzeit zu gehen.

Hinweis der Steuerberater Abrakat & Schwarz:
Alle drei Gesetzespakte enthalten hochkomplexe Neuerungen, die hier nicht abschließend dargestellt werden können. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs, damit Erfordernisse und Möglichkeiten im Einzelfall erläutert werden können.

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