Das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) ist am 2.4.2009 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Arbeitgeber ab dem 1.1.2010 die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen, wo sie unter einem Pseudonym gespeichert werden. Wenn 2012 dann der Regelbetrieb im ELENA-Verfahren startet, werden die für die Bewilligung von Anträgen auf Arbeitslosen-, Wohn- und Bundeselterngeld erforderlichen Daten unter Einsatz von Signaturkarten der Leistungsbezieher abgerufen und papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen nicht mehr nötig sein. Die Bearbeitung wird dadurch wesentlich beschleunigt und vereinfacht. Die Antragsbearbeitung bei den leistungsgewährenden Behörden erfolgt mit diesem Verfahren elektronisch. Fehler bei der manuellen Übertragung von Daten entfallen.
Die Einzelheiten im Überblick:
- Arbeitgeber werden künftig Daten über Bezüge und Gehälter an eine bundesweite zentrale Datenbank senden. Aus dieser Speicherstelle rufen die zuständigen Behörden die Daten ab und berechnen die entsprechende Leistung.
- Antragsteller auf Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld benötigen eine Karte mit einer sog. qualifizierten Signatur. Diese Signatur entspricht rechtlich einer Unterschrift. Hierfür dürften Kosten in Höhe von rund 10 € für drei Jahre anfallen. Die abrufende Behörde erstattet auf Antrag die Kosten für das qualifizierte Zertifikat, wenn es auf ihr Verlangen hin erworben wurde. Die Karte wird künftig aber auch privat für rechtsverbindliche Aktionen im Internet genutzt werden können. Anwendungsfälle sind das Online-Banking, der Online-Einkauf oder die Kommunikation mit Banken und Versicherungen. Auch die Zugangsberechtigung für die Beschäftigten der Verwaltung erfolgt mittels einer Signaturkarte. Nur in dieser Kombination ist ein Abruf von Daten möglich.
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