11.01.2012

Erbschaftsteuerreform auf dem Prüfstand

Erbschaftsteuerreform auf dem Prüfstand

Hintergrund: Seit dem 1. 1. 2009 gewährt ein neues Erbschaftsteuerrecht u. a. erhebliche erbschaftsteuerliche Begünstigungen, wenn Betriebsvermögen (nicht Privatvermögen!) vererbt wird. So wird für Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen ein sog. Verschonungsabschlag von 85 % oder sogar von 100 % abgezogen. Außerdem wurden im Jahr 2009 Geschwister, Neffen und Nichten genauso hoch besteuert wie fremde Dritte – mit 30 %. Erst ab 2010 wurde der Steuersatz für Geschwister, Neffen und Nichten auf 15 % herabgesetzt, während er für fremde Dritte bei 30 % blieb.

Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun aufgefordert, einem Revisionsverfahren beizutreten, das das seit 2009 geltende Erbschaftsteuergesetz betrifft:

  • Zum einen erscheint fraglich, ob der einheitliche Steuersatz von 30 % in 2009 sowohl für Geschwister, Neffen und Nichten als auch für Fremde verfassungsgemäß ist.
  • Zum anderen will der BFH prüfen, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, dass durch geeignete Gestaltungen die Erbschaftsteuer in erheblichem Umfang vermieden werden kann. So kann durch Einlage des zu vererbenden Vermögens in eine GmbH & Co. KG oder GmbH die erbschaftsteuerliche Begünstigung für Betriebsvermögen herbeigeführt werden.

Das BMF muss nun zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Erbschaftsteuergesetzes Stellung nehmen. Der BFH wird dann prüfen, ob er das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig hält. Der aktuelle Beitrittsbeschluss des BFH deutet darauf hin, dass er die Regelungen für verfassungswidrig halten wird. Er kann dies aber selbst nicht verbindlich feststellen, sondern müsste die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, da nur dieses verbindlich die Verfassungswidrigkeit feststellen kann.

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