27.05.2009

Firmenwagen: Bereits die Möglichkeit der Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte löst geldwerten Vorteil aus?

Firmenwagen: Bereits die Möglichkeit der Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte löst geldwerten Vorteil aus?

Das Bundesfinanzministerium hat einen sog. Nichtanwendungserlass zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) veröffentlicht.

Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass Arbeitnehmer, die den ihnen überlassenen Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen dürfen, einen geldwerten Vorteil nur insoweit versteuern müssen, als sie den Dienstwagen auch tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Allein die Möglichkeit der Nutzung genüge nicht. Zwar spreche ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Dienstwagen täglich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werde. Dieser Anscheinsbeweis könne aber durch Vorlage einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Jahresfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr entkräftet werden. In diesem Fall müsse der Umfang der Nutzung des Dienstwagens umfassend aufgeklärt werden.

Nichtanwendungserlass: Nach dem Bundesfinanzministerium ist dieses Urteil nun über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Vielmehr soll bereits die Möglichkeit, den Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen zu können, für den Ansatz eines geldwerten Vorteils von 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer ausreichen. Arbeitnehmer, die unter Berufung auf das BFH-Urteil den Ansatz des geldwerten Vorteils auf die tatsächliche Nutzung beschränken wollen, sind aufgrund des Nichtanwendungserlasses gezwungen, ihren Steuerbescheid durch Einspruch und Klage anzufechten.

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