Die Umsatzgrenze für die sog. Ist-Besteuerung soll ab 2012 dauerhaft auf 500.000 € angehoben werden.
Hintergrund: Durch die Ist- bzw. Soll-Besteuerung wird der Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer geregelt. Bei der Soll-Besteuerung erfolgt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Hierbei entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist. Keine Rolle spielt damit, ob die Rechnung vom Kunden auch tatsächlich bezahlt worden ist. Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer also ggf. vorfinanzieren.
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