03.09.2012

Künstlersozialversicherung steigt leicht

Künstlersozialversicherung steigt leicht

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt 2013 leicht von 3,9 % auf 4,1 % an. Der Entwurf der Künstlersozialabgabe- Verordnung 2013 wurde an die beteiligten Verbände und Länder versandt. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hin.

Hintergrund: Die Künstlersozialabgabe wird durch das BMAS zusammen mit dem Bundesministerium für Finanzen für das folgende Kalenderjahr bestimmt. Grundlage für die Festlegung des Abgabesatzes bilden Schätzungen des Bedarfs für das folgende Jahr.

Aktuell: Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland über die Künstlersozialversicherung einen günstigen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Finanzierung erfolgt durch eigene Beiträge, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, die Unternehmen auf Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten zahlen. Rund 175.000 selbstständige Künstler und Publizisten sind derzeit versichert; die Zahl der erfassten Verwerter beträgt 150.000. Trotz steigender Versichertenzahlen sowie wachsender Arbeitseinkommen der Versicherten in der Künstlersozialkasse konnte der Abgabesatz mit einem geringfügigen Anstieg von 0,2 Prozentpunkten auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Insbesondere vor dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist das ein gutes Ergebnis.

  • Share on Facebook
  • Share on Twitter
  • Share on Google+
  • Pin on Pinterest
  • Send Email