Ein neues Gesetz verpflichtet Unternehmer dazu, die Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über wesentliche Vertragsinhalte (insbesondere über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung) zu informieren. Ein Vertrag soll nur noch dann zustande kommen, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet („Button-Lösung“).
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