21.01.2011

Neues Datenübermittlungsverfahren erfordern Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2011

Neues Datenübermittlungsverfahren erfordern Änderungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2011

Ab 01.01.2011 müssen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) die Erstattungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Beschäftigungsverbot sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld elektronisch übermittelt werden. Im Gegenzug entfallen die Papieranträge.

Die Erstattungsanträge werden mit der Lohnabrechnung erstellt und anschließend an die Krankenkassen von uns in Zusammenarbeit mit der DATEV eG übermittelt. Das bedeutet, dass wir von Ihnen ab Januar 2011 alle Informationen über Krankheit und Mutterschutz/Beschäftigungsverbot Ihrer Mitarbeiter pünktlich zum Lohnabrechnungstermin des jeweiligen Monats benötigen. Hier gilt es gemeinsam festzulegen, wann und in welcher Form Sie uns die erforderlichen Daten in die Kanzlei übermitteln.

Die meisten Krankenkassen bieten bei Krankheit abhängig von den Umlagesätzen verschiedene Erstattungssätze (in der Regel zwischen 40 und 80 Prozent) an, die mit Beginn eines neuen Jahres gewechselt werden können. Gerne berate ich Sie dazu, welche Umlagesätze für Ihr Unternehmen am besten geeignet sind.

Ebenfalls zum 01.01.2011 tritt ein neues Verfahren zur Meldung von Betriebsrentnern (KVdR = Krankenversicherung der Rentner) in Kraft. Sie als Arbeitgeber, der Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlt, sind dann zur Datenübermittlung der Meldungen für Zahlstellen an die Krankenkassen verpflichtet. Wir werden diese Meldungen für Sie zusammen mit der Lohnabrechnung wie gewohnt zuverlässig und sicher über das DATEV-Rechenzentrum übermitteln. Sie müssen sich hierbei um nichts kümmern!

Keine neuen Lohnsteuerkarten für 2011

Wie Sie wahrscheinlich schon gehört haben, wird die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform abgelöst durch ein neues, elektronisches Verfahren – ElsterLohn II. Damit behalten die Lohnsteuerkarten von 2010 auch für das Jahr 2011 ihre Gültigkeit. Als Arbeitgeber bewahren Sie bitte die Lohnsteuerkarten von 2010 auf und legen die enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde. Bei Neueinstellungen sind die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die 2010 ausgehändigte Lohnsteuerkarte bereitzustellen.

Wird 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt diese nicht mehr die Gemeinde, sondern das zuständige Finanzamt in Form einer Ersatzbescheinigung aus. Das Finanzamt ist ab 2011 auch Ansprechpartner für Informationen zu den gespeicherten steuerlichen Daten und Änderungen. Ab 2012 werden die Daten für die Berechnung der Lohnsteuer in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und können von Ihnen bei Bedarf in elektronischer Form abgerufen werden.

Neue Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (Tätigkeitsschlüssel)

Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Beschäftigten jährlich über die DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung) Angaben zur Sozialversicherung elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Diese Meldungen bilden die Basis für die spätere Rentenberechnung.

Ein Bestandteil der DEÜV-Meldung ist der Tätigkeitsschlüssel. Der bisher fünfstellige Schlüssel umfasst Angaben zur Tätigkeit, der Stellung im Beruf und der Ausbildung des jeweiligen Arbeitnehmers. Diese Angaben dienen als Grundlage für die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

2010 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger den bisherigen Tätigkeitsschlüssel grundlegend überarbeitet. Ab 2011 wird der bisher gültige Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) ersetzt durch einen neuen neunstelligen. Der neue Tätigkeitsschlüssel enthält Angaben, die uns und ggf. auch Ihnen als Arbeitgeber nicht in jedem Fall vorliegen.

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