27.05.2009

Pendlerpauschale kehrt zurück

Pendlerpauschale kehrt zurück

Die alte Pendlerpauschale ist wieder geltendes Recht. Damit erhalten Berufspendler rückwirkend zum Steuerjahr 2007 erneut 0,30 € ab dem ersten Entfernungskilometer. Zudem können höhere Ausgaben für die öffentlichen Verkehrsmittel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Schließlich sind die Unfallkosten wieder absetzbar. Sie können als außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten.

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