Die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer wird bereits für 2011 von 920 € auf 1.000 € erhöht. Der erhöhte Pauschbetrag ist beim Lohnsteuerabzug erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 30. 11. 2011 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Entsprechendes gilt für sonstige Bezüge, die nach dem 30. 11. 2011 zufließen. Für die Lohnabrechnungszeiträume Januar 2011 bis November 2011 ist unverändert von einem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € auszugehen. Im Dezember 2011 wird dann der gesamte Erhöhungsbetrag von 80 € beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt (durch Ansatz eines lohnsteuerlichen Ausgleichsbetrags 2011 in Höhe von 1.880 €).
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