Der Förderzeitraum für die Gewährung von Baukindergeld soll verlängert werden: Sofern Sie zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten haben oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Voraussetzung ist u. a., dass Ihr Haushaltseinkommen bei einem Kind maximal 90.000 € beträgt (plus 15.000 € für jedes weitere Kind).
Anträge können online im KfW-Zuschussportal unter https://public.kfw.de/zuschussportal-web/ gestellt werden. Dort finden Sie auch Informationen zu den weiteren Voraussetzungen des Baukindergeldes und zur Förderhöhe („Zuschuss 424“).
Hinweis: Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Das Baukindergeld kann nach Einzug in die neue Immobilie (maßgeblich ist der in der Meldebescheinigung genannte Tag) im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
Foto: Adobe Stock | Aliaksei Lasevich
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