Ein Hotel, das auch ein Restaurant betreibt, kann nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) die Aufwendungen für einen Galaempfang anlässlich des eigenen Betriebsjubiläums nur eingeschränkt, d. h. zu 70 % (bis 2003: zu 80 %) abziehen. Hintergrund ist, dass diese Kosten zu den Bewirtungsaufwendungen zählen, für die das Gesetz nur einen beschränkten steuerlichen Abzug vorsieht. Dieses aktuelle Urteil ist aber nicht nur für Hotels von Bedeutung, sondern auch für andere kommerzielle Gastwirte (z. B. Caterer), die Geschäftsfreunde in ihren Betrieb einladen, um Geschäftsbeziehungen anzubahnen oder zu vertiefen. Eine Ausnahme hiervon gilt allerdings dann, wenn es sich um eine branchenübliche Werbebewirtung wie Produkt- oder Warenverkostungen oder ein sog. Kundschaftstrinken handelt.
Hintergrund: Bewirtungsaufwendungen sind aktuell nur im Umfang von 70 % als Betriebsausgaben abziehbar; bis zum Veranlagungszeitraum 2003 konnten noch 80 % der Bewirtungsaufwendungen abgesetzt werden. Allerdings gilt diese Abzugsbeschränkung nach dem Gesetz z. B. nicht für Gastwirte, weil die Bewirtung hier gerade Gegenstand ihres Unternehmens ist.
Streitfall: Ein Hotel, das auch ein Restaurant betrieb, veranstaltete im Jahr 2000 eine Jubiläumsgala anlässlich seines zehnjährigen Bestehens und lud dazu Geschäftsfreunde ein. Hierfür entstanden Kosten von ca. 50.000 DM, von denen 25.000 DM auf Speisen, 6.000 DM auf Getränke und der Rest auf Aushilfskräfte, Musik und Dekoration entfielen. Das Finanzamt erkannte 20 % (dies war der im Jahr 2000 geltende Prozentsatz) der Gesamtaufwendungen nicht als Betriebsausgaben an.
Entscheidung: Der BFH gab dem Finanzamt nun recht. Die Kosten des Galaempfangs anlässlich des eigenen Betriebsjubiläums (Speisen, Getränke, Service, Dekoration, Musik usw.) sind daher steuerlich nur eingeschränkt als Bewirtungsaufwendungen abziehbar. Auch die gesetzliche Ausnahme für Gastwirte half hier nicht weiter. Denn bei der Jubiläumsgala ging es gerade nicht darum, Speisen gegen Bezahlung anzubieten. Vielmehr sollten neue Geschäftsbeziehungen geknüpft und bestehende vertieft werden. Das Hotel befand sich damit in der gleichen Situation wie ein normaler Unternehmer, der Geschäftsfreunde in ein Restaurant einlädt.
» zurück