Der steuerfreie Grundfreibetrag wird angehoben. Dies haben Bundestag und Bundesrat kürzlich mit Verabschiedung des Vermittlungsvorschlags zum Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen.
Hintergrund:Der Grundfreibetrag soll sicherstellen, dass das zur Bestreitung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums benötigte Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. Nach dem Willen des Gesetzgebers wird der Grundfreibetrag für Erwachsene nun in zwei Schritten erhöht:
- in 2013 um 126 €,
- in 2014 um weitere 224 €.
Damit steigt der Grundfreibetrag für das Existenzminimum für 2013 auf 8.130 €, für 2014 auf 8.354 €. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
Hinweis: Das mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression ebenfalls verfolgte Ziel, den Tarifverlauf im Bereich der Progressionszonen im gleichen prozentualen Ausmaß anzupassen, wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht umgesetzt.
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