09.05.2012

Leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Leichtere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen wurde zum 01.04.2012 durch das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ erleichtert. Für Zuwanderer und Arbeitgeber soll es damit nachvollziehbare und bundesweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe für die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen geben. Das Gesetz gilt für Berufe, für die der Abschluss bundesstaatlich geregelt ist (z. B. Ärzte, Krankenpflegepersonal, Rechtsanwälte und alle Abschlüsse der 350 deutschen Ausbildungsberufe). Bei einer ganzen Reihe von Berufen entfällt die Kopplung an die deutsche Staatsangehörigkeit. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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