Die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ist seit dem 1. 8. 2012 in Kraft. Damit wurde erstmals ein Mindestlohn für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch festgesetzt. Die Höhe des Mindeststundenlohns ist regional differenziert. Er beträgt 12,60 € für Westdeutschland und Berlin sowie 11,25 € für Ostdeutschland. Die Verordnung wird am 30. 6. 2013 wieder außer Kraft treten.
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