Ebenfalls am 14. 10. 2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Damit erhalten Käufer von Elektro-Autos neben der sog. Kaufprämie weitere Steuererleichterungen. Einzelheiten hierzu können Sie in unserer Mandanten-Information 4/2016 (Juli/August) nachlesen.
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