"Fahrtenbücher richtig führen"
Merkblatt herunterladenDas Führen eines Fahrtenbuchs kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Einer der wichtigsten Gründe ist das Führen eines Fahrtenbuchs zu steuerlichen Zwecken. Werden Dienstwagen auch privat genutzt, fordern die Finanzbehörden den Nachweis des beruflichen bzw. betrieblichen Anteils an den gefahrenen Kilometern. Mit einem Fahrtenbuch können Sie genau diesen Nachweis erbringen. So können Sie die Besteuerung der Privatnutzung eines Pkw mit der nachteiligeren pauschalen Versteuerung nach der „1 %-Methode“ vermeiden. Die tatsächlichen Aufwendungen für das Kfz können auf die private und auf die berufliche/betriebliche Nutzung aufgeteilt werden.
Bei der sog. 1 %-Regelung wird jeden Monat die private Nutzung mit 1 % des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung (zzgl. der Kosten für Sonderausstattung) angesetzt. Die Fahrten zur Arbeit erhöhen den Wert der privaten Nutzungsentnahme nochmals mit 0,03 % je einfachem Entfernungskilometer.
- Beispiel: Bei einem Pkw mit einem Listenpreis von 50.000 € beträgt der Anteil für Privatfahrten jährlich
- 1 % von 50.000 € x 12 Monate = 6.000 €
- Bei einer angenommenen Entfernung von 15 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ergibt sich bei
- 0,03 % von 50.000 € x 15 km x 12 Monate = 2.700 €
- insgesamt eine jährliche private Nutzungsentnahme von 8.700 Euro. D. h. diese 8.700 € werden so behandelt als wären sie Einkünfte und unterliegen damit dem jeweiligen persönli-chen Einkommensteuersatz.
Fahrtenbücher richtig führen
- Wer muss oder sollte ein Fahrtenbuch führen?
- Wie ist das Fahrtenbuch zu führen?
- Ein Fahrtenbuch ist zeitnah zu führen
- Gebundene oder in sich geschlossene Form
- Angaben zu jeder Fahrt
- Fahrtenbuchmängel und ihre Konsequenzen
- Wie das Finanzamt manipulierte Fahrtenbücher erkennen kann und weitere K.O.-Kriterien
- Beispiel für ein Fahrtenbuch
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Rechtsstand: 01.03.2016
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