Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“

Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“

I. Funktionsweise

Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“
"Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“"
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Eine offene Ladenkasse ist eine Barkasse, die ohne jegliche technische Unterstützung geführt wird. Der Unternehmer nutzt dabei als Behältnisse für das Bargeld z. B.

  • Schubladen in der Ladentheke,
  • herkömmliche Geldkassetten,
  • Zigarrenkisten oder
  • sonstige Aufbewahrungsutensilien wie Kartons und Schachteln.

Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“

  1. Funktionsweise
  2. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
  3. Kassenbuch/Kassenbericht
  4. Zeitnähe und Kassensturzfähigkeit
  5. Auf Excel basierende Kassenberichte
  6. Auffällige Mängel in Kassenberichten
  7. Anlage: Muster-Kassenbericht

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Rechtsstand: 10.11.2015

Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten-Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.